Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment Inc. wegen des Films "Fantastic Beasts and where to find them" - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

31. Januar 2020

Tipps Waldorf Frommer / München Wer mahnt was ab? Abmahnung

Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment Inc. wegen des Films "Fantastic Beasts and where to find them"

Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment Inc. wegen des Films „Fantastic Beasts and where to find them“
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Kanzlei Waldorf Frommer aus München
im Auftrag der
Warner Bros. Entertainment Inc.
wegen des Films
„Fantastic Beasts and where to find them“
Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer verschickte kürzlich ein Schreiben, in dem das Filesharing des Films „Fantastic Beasts and where to find them“ abgemahnt wird.
Der Film „Fantastic Beasts and where to find them“ ist ein britisch-US-amerikanischer Fantasyfilm von David Yates aus dem Jahr 2016. Die Geschichte spielt im Jahr 1926, als der exzentrische Zauberer Newt Scamander am Ende seiner weltweiten Reise zur Erforschung magischer Tierwesen in New York eintrifft. Die Stimmung in der Stadt ist angespannt, denn die magische Gemeinschaft droht aufzufliegen. Als dann auch noch der Nicht-Magier Jacob versehentlich einige der Geschöpfe aus Newts Koffer freilässt, nimmt das Unheil seinen Lauf. Beim Versuch, die Wesen wieder einzufangen, bekommen Newt, Jacob und zwei Hexenschwestern es mit gefährlichen Gegnern zu tun.
Die Kanzlei Waldorf Frommer wirft dem Adressaten des Abmahnschreibens vor, den Film auf einer sog. „Internettauschbörse“ bzw. in einem „Filesharing-Netzwerk“ angeboten und öffentlich zugänglich gemacht zu haben.
Der Abgemahnte wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, eine Mustererklärung liegt dem Schreiben bei. Ebenfalls wird die Zahlung eines sog. „Vergleichsbetrages“ gefordert, der sich aus entstandenen Anwaltskosten und Schadensersatz zusammensetzt.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.