Abmahnung der LEXEA Rechtsanwälte im Auftrag der Finest-Folia GmbH wegen Wettbewerbsverstößen - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

29. Januar 2020

Tipps Wer mahnt was ab? Abmahnung

Abmahnung der LEXEA Rechtsanwälte im Auftrag der Finest-Folia GmbH wegen Wettbewerbsverstößen

Abmahnung der LEXEA Rechtsanwälte im Auftrag der Finest-Folia GmbH wegen Wettbewerbsverstößen
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
LEXEA Rechtsanwälte aus Köln
im Auftrag der
Finest-Folia GmbH aus Werneck
wegen
Wettbewerbsverstößen
Die LEXEA Rechtsanwälte aus Köln vertreten die Interessen der Finest-Folia GmbH aus Werneck, welche unter anderem Herstellerin von Klebefolien ist und diese auf der Plattform Amazon zum Verkauf anbietet. Die LEXEA Rechtsanwälte verschickten nun eine Abmahnung an eine Person, welche gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen haben soll.
Der von der Abmahnung Betroffene habe auf der Plattform Amazon eine Rezension zu einer angebotenen Klebefolie abgegeben, mit der die Finest-Folia Produkte gemäß § 4 Nr. 1 UWG unzulässigerweise herabgesetzt worden sein sollen. Ebenfalls werde der Finest-Folia GmbH durch die Rezension eine Rechtsverletzung an dem Produkt vorgeworfen, obwohl dieses dem besonderen Rechtsschutz nicht zugänglich sei. Der Betroffene unterhält selbst auf der Plattform Amazon einen Account, wo er durch das Fehlen von folgenden Informationspflichten ebenfalls gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen habe:

Durch das Schreiben wird die unverzügliche Unterlassung des beanstandeten Verhaltens durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Zu diesem Zwecke ist der Abmahnung bereits ein vorformuliertes Schreiben zur Unterzeichnung beigefügt. Ebenfalls wird die Erstattung der durch die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten, bemessen an einem Streitwert von 30.000,00€, gefordert.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.