Abmahnung der JBB Rechtsanwälte im Auftrag der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG wegen Urheberrechtsverletzungen
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
JBB Rechtsanwälte aus Berlin
im Auftrag der
Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG
wegen Urheberrechtsverletzungen
durch die öffentliche Zugänglichmachung des Fernsehprogramms von Sky
Die JBB Rechtsanwälte verschicken gegenwärtig Abmahnungen für die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG wegen Urheberrechtsverletzungen. Sky Deutschland ist einer der größten deutschen Anbieter von Pay-TV-Fernsehprogrammen. Zudem zeigt Sky Live-Übertragungen der meisten Spiele der Fußball-Bundesliga, der 2. Bundesliga, sowie UEFA Champions League und DFB-Pokal Spiele.
Dem Betroffenen der Abmahnung wird vorgeworfen, unerlaubterweise das Fernsehprogramm von Sky öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Diese unerlaubte Ausstrahlung würde eine Urheberrechtsverletzung im Sinne der §§ 2 Nr. 6, 15 Abs. 2, 22 UrhG darstellen.
Die JBB Rechtsanwälte fordern einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, hierzu liegt bereits eine vorformulierte Erklärung dem Schreiben bei. Daneben wird die Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 500 Euro (nur wenn man auch einen Abonnementvertrag mit Sky abschließt) verlangt.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.
29. Januar 2020
Tipps Wer mahnt was ab? Abmahnung