Abmahnung durch den Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung des
Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. aus Augsburg
wegen
Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht
Der Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. verschickt zurzeit vermehrt Abmahnungen, in der den Adressaten wettbewerbsrechtliche Verstöße vorgeworfen werden.
Den von den Abmahnungen Betroffenen wird vorgeworfen, nicht mehr als rein privater Händler, sondern in gewerblichem Umfang zu verkaufen. Begründet werde dies durch ein Ermittlungsergebnis über verschiedene Fahrzeuge, die auf Internetplattformen wie www.mobile.de angeboten werden sollen. Es läge ein Verstoß gegen die Informationspflicht gewerblicher Händler vor. Folgende Informationpflichten würden bei den Anbietern fehlen:
- Widerrufsbelehrung
- Muster-Widerrufsformular
- Hinweis auf das gesetzliche Mängelhaftungsrecht
- Link zur OS-Streitschlichtungsplattform
Durch die Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert sowie die Verpflichtungserklärung, künftig nicht mehr als privater Verkäufer aufzutreten.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.