Abmahnung des Rechtsanwalts Scholz im Auftrag der Handy Deutschland GmbH wegen unlauteren Wettbewerbs - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

22. Januar 2020

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Abmahnung des Rechtsanwalts Scholz im Auftrag der Handy Deutschland GmbH wegen unlauteren Wettbewerbs

Abmahnung des Rechtsanwalts Scholz im Auftrag der Handy Deutschland GmbH wegen unlauteren Wettbewerbs
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung des
Rechtsanwalt Scholz aus Hannover
im Auftrag der
Handy Deutschland GmbH aus Hannover
wegen
unlauteren Wettbewerbs
Rechtsanwalt Scholz aus Hannover vertritt die Interessen der Handy Deutschland GmbH, welche über ihren Online-Shop zahlreiche Handys mit oder ohne einen entsprechenden Vertrag anbietet. RA Scholz richtet sich nun mit einer Abmahnung an einen unternehmerischen Händler, der mit der Handy Deutschland GmbH im Wettbewerb steht.
Der der Abmahnung zugrunde liegende Vorwurf lautet, dass der Betroffene im Rahmen eines Verkaufsangebots eines Handys die Preisangabe inklusive dem Zusatz „inkl. Mehrwertsteuer“ beworben habe, obwohl das Handy der Differenzbesteuerung gem. § 25a UStG unterfalle und daher die Mehrwertsteuer auf der Rechnung nicht ausgewiesen werde. Dadurch würden Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt seien, über den wahren Gesamtpreis potenziell im Sinne der §§ 5 I Nr. 2, 5a I UWG in die Irre geführt, da sich davon ausgehen würden, dass sie lediglich den Nettobetrag entrichten müssen. Ein klarstellender Hinweis würde nur nach Herunterscrollen der Angebotsseite unter dem Reiter „Allgemeine Hinweise“ auffindbar sein, jedoch sei dies nicht ausreichend, denn es bestünde schon die Möglichkeit, das Handy ohne Scrollen zu bestellen. Dies ist bereits ausreichend, um einen Verstoß gegen das Irrführungsverbot zu begründen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 02.03.2010, I-4 U 208/09).
Eine weitere unlautere Handlung gem. §§ 3, 3a UWG i.V.m. §§ 438, 476 Abs. 2 BGB bestünde darin, dass die Betroffene das Handy fälschlicherweise als „Neu: Sonstige“ bewerbe jedoch die Verjährungsfrist auf 12 Monate verkürze, wobei diese Verkürzung nur bei gebrauchten Sachen zulässig sei.
Rechtsanwalt Scholz fordert wegen dieser Verstöße den Abgemahnten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf, sowie die Beseitigung des dargelegten Wettbewerbsverstoßes. Zudem verlangt er die Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren, die sich an einem Gegenstandswert von 25.000 Euro bemessen.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.