Abmahnung der Rechtsanwälte Kuntze, Mayer & Beyer im Auftrag der AdSimple GmbH wegen Urheberrechtsverstößen - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

22. Januar 2020

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Abmahnung der Rechtsanwälte Kuntze, Mayer & Beyer im Auftrag der AdSimple GmbH wegen Urheberrechtsverstößen

Abmahnung der Rechtsanwälte Kuntze, Mayer & Beyer im Auftrag der AdSimple GmbH wegen Urheberrechtsverstößen
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Rechtsanwälte Kuntze, Mayer & Beyer aus München
im Auftrag der
AdSimple GmbH aus Gänserndorf, Österreich
wegen
Urheberrechtsverstößen
Die Rechtsanwälte Kuntze, Mayer & Beyer verschickten kürzlich eine Abmahnung für die AdSimple GmbH. Diese bietet im Internet einen sog. „Generator“ für Datenschutzerklärungen an, der seit Inkrafttreten der DSGVO nach Eingabe von persönlichen Daten eine „individuelle“ Datenschutzerklärung automatisch erzeugt. Laut der Abmahnung seien die vom Generator verwendeten Textbausteine von dem Geschäftsführer der AdSimple GmbH, Herrn Andreas Ostheimer, persönlich erstellt worden und somit urheberrechtlich geschützt. Eine kostenfreie Verwendung der durch den Generator erzeugten Datenschutzerklärung sei nur unter der Bedingung möglich, dass die Quellenangabe am Ende der Datenschutzerklärung erhalten bliebe.
Diese lautet: „Quelle: Erstellt mit dem Datenschutz Generator von adsimple.de in Kooperation mit Link-Kooperationspartnern
Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, über den Generator der AdSimple GmbH eine Datenschutzerklärung erstellt und auf der eigenen Website verwendet, jedoch vorher die Quellenangabe entfernt zu haben. Somit sei sein eingeräumtes Nutzungsrecht erloschen und es würde eine urheberrechtliche Verletzung nach §§16, 17, 19a UrhG vorliegen. Der Betroffene hätte ebenso mit der AdSimple GmbH durch die Nutzung des Generators einen Vertrag geschlossen und durch das Entfernen der Quellenangabe gegen diesen verstoßen. Ebenfalls läge auch ein Wettbewerbsverstoß gem. §3 UWG vor.
Die Rechtsanwälte Kuntze, Mayer & Beyer fordern:

Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.