Abmahnung der CMS Rechtsanwälte im Auftrag der Porsche AG wegen rechtswidrigen Lockangeboten - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

22. Januar 2020

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung

Abmahnung der CMS Rechtsanwälte im Auftrag der Porsche AG wegen rechtswidrigen Lockangeboten

Abmahnung der CMS Rechtsanwälte im Auftrag der Porsche AG wegen rechtswidrigen Lockangeboten
Uns erreichte eine Anfrage aufgrund einer Abmahnung der
Kanzlei CMS Rechtsanwälte aus Hamburg
im Auftrag der
Dr. Ing. h. c. f. Porsche AG aus Stuttgart
wegen
rechtswidrigen Lockangeboten
Die Kanzlei CMS Rechtsanwälte aus Hamburg verschickte vor Kurzem Abmahnungen im Auftrag der Porsche AG an zahlreiche Porsche Händler.
Porsche hatte im Oktober 2019 in einer Pressemitteilung angekündigt, dass der Taycan 4S ab sofort bestellbar sei und im Januar 2020 zu den europäischen Händlern käme. Nun sind jedoch seitens der Porsche AG offenbar Liefer- oder Produktionsschwierigkeiten aufgetreten, sodass die Markteinführung Mitte Februar 2020 erfolgen soll.
Den von der Abmahnung betroffenen Händler wird vorgeworfen, den Porsche Taycan bereits anzubieten, um diesen nach der Markteinführung möglichst schnell an die Kunden ausliefern zu können. Dies stelle, der Aussage der Porsche AG zufolge, ein wettbewerbswidriges Lockangebot dar.
Die Porsche AG fordert von den Porsche Händlern die Unterlassung des Angebots und der Bewerbung von Taycan Neufahrzeugen mit einem konkreten Verfügbarkeitsdatum ohne über das Fahrzeug zum angegebenen Zeitpunkt verfügen zu können, da Porsche durch ein selektives Vertriebssystem an Endverbraucher und nicht an nicht autorisierte Wiederverkäufer vertreibe. Ebenfalls wird die Erstattung der Rechtsanwaltskosten, bemessen an einem Streitwert von 50.000,00 €, gefordert.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.