Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Gutsch Schlegel im Auftrag der Bravado International Group Merchandising Services Inc. wegen Rolling Stones „Zunge“
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer markenrechtlichen Abmahnung der
Kanzlei Gutsch Schlegel
im Auftrag der
Bravado International Group Merchandising Services Inc.
wegen der
Rolling Stones „Zunge“
Die Kanzlei Gutsch Schlegel vertritt die Interessen der Bravado International Group Merchandising Services Inc. Sie verschickten nun in ihrem Namen eine Abmahnung mit dem Vorwurf, dass die Markenrechte an dem Bild der herausgestreckten Rolling Stones Zunge durch den Betroffenen verletzt worden seien. Das Zeichen sei für die Bravado International Group Merchandising Services Inc. exklusiv lizenziert und markenrechtlich geschützt.
Der von der Abmahnung Betroffene soll auf der Internetplattform „eBay“ Produkte zum Kauf angeboten haben, die mit dem Zeichen der Zunge bedruckt gewesen sein sollen, jedoch ohne die dafür erforderliche Lizenz und ohne Rechtsgrund. Durch diese unberechtigte Verwendung läge ein Verstoß gegen das Markenrecht vor.
Die Kanzlei Gutsch Schlegel fordert aufgrund dieses Verstoßes die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit der Verpflichtung, das Zeichen „Zunge“ zukünftig nicht mehr ohne Lizenz für Angebote jeglicher Art zu verwenden. Ebenfalls wird vom Betroffenen eine Auskunft darüber gefordert, wie viele Produkte mit der Zunge hergestellt und verkauft worden seien. Schließlich soll der Abgemahnte die Rechtsanwaltskosten erstatten sowie Schadensersatz zahlen.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.
21. Januar 2020
Tipps Wer mahnt was ab? Abmahnung