Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen des amerikanischen Films "Störche - Abenteuer im Anflug" - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

17. Januar 2020

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Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen des amerikanischen Films "Störche – Abenteuer im Anflug"

Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen des amerikanischen Computeranimationsfilms „Störche – Abenteuer im Anflug“
Uns erreichte eine Anfrage zu einer Abmahnung der
Kanzlei Waldorf Frommer aus München
wegen des US-amerikanischen Computeranimationsfilms
„Störche – Abenteuer im Anflug“
Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ist bereits als Abmahnkanzlei bekannt. Nun verschickte sie eine Abmahnung für den US-amerikanischen Computeranimationsfilm „Störche – Abenteuer im Anflug“ (im Original: „Storks“), der Ende Oktober 2016 in die Kinos kam.
Der Film handelt von dem Weißstorch „Junior“. Er arbeitet in einer Firma für Paketauslieferungen; früher einmal haben die Störche der Firma Babys an die Menschen ausgeliefert. Junior’s beste Freundin „Tulip“ setzte nun eines Tages die Babymaschine aus Versehen wieder in Gang und ein Baby wurde produziert. Junior geriet in Panik und wollte dieses Baby sowie früher ausliefern, doch dabei stößt er mit Tulip auf viele Schwierigkeiten und erlebt einige spannende Abenteuer.
Der Film soll von dem durch die Abmahnung Betroffenen auf einer sog. „Internettauschbörse“ bzw. in einem „Filesharing-Netzwerk“ von dem durch die Abmahnung Betroffenen angeboten, übertragen und öffentlich zugänglich gemacht worden sein. Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer fordert hierfür sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung eines (Lizenz-) Schadensersatzes und die Erstattung der Rechtsverfolgungskosten (Rechtsanwaltsgebühren).
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.