Abmahnung der JBB Rechtsanwälte im Auftrag der Sky Deutschland GmbH & Co KG wegen Urheberrechtsverletzungen - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

17. Januar 2020

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Abmahnung der JBB Rechtsanwälte im Auftrag der Sky Deutschland GmbH & Co KG wegen Urheberrechtsverletzungen

Abmahnung der JBB Rechtsanwälte im Auftrag der Sky Deutschland GmbH & Co KG wegen Urheberrechtsverletzungen
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
JBB Rechtsanwälte aus Berlin
im Auftrag der
Sky Deutschland GmbH & Co. KG
wegen Urheberrechtsverletzungen
durch die öffentliche Zugänglichmachung des TV- Senders „BeIN Sports Max 8“ in einer Gaststätte
Die JBB Rechtsanwälte verschicken gegenwärtig Abmahnungen für die Sky Deutschland GmbH & Co. KG wegen Urheberrechtsverletzungen. Sky Deutschland ist einer der größten deutschen Anbieter von Pay-TV-Fernsehprogrammen. Zudem zeigt Sky Live-Übertragungen der meisten Spiele der Fußball-Bundesliga, der 2. Bundesliga, sowie UEFA Champions League und DFB-Pokal Spiele.
Der Vorwurf an den von der Abmahnung Betroffenen ist, dass in seiner Gaststätte zwar nicht Sky-Fernsehprogramm, aber eines, das genau das gleiche zeige, lief. Es geht in der Abmahnung um das Fußballspiel von Bayer 04 Leverkusen gegen FC Schalke 04, dass von dem TV-Sender „BeIN Sports Max 8“ aus Katar, der unter anderem auch in Frankreich läuft, in der Gaststätte des Abgemahnten gezeigt wird. In der Bundesrepublik Deutschland habe die Sky Deutschland GmbH & Co. KG allerdings die Übertragungsrechte dieses Fußballspiels. Zum rechtmäßigen öffentlichen Wiedergeben brauche man in Deutschland ein Abonnementvertrag mit Sky. Damit liege nach Ansicht der JBB Rechtsanwälte ein Verstoß gegen die urheberrechtlichen Vorschriften vor.
Die JBB Rechtsanwälte fordern einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, hierzu liegt bereits eine vorformulierte Erklärung dem Schreiben bei. Daneben wird die Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 500 Euro (nur wenn man auch einen Abonnementvertrag mit Sky abschließt) verlangt.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.