Urheberrechtliche Abmahnung der Kanzlei Osterrieder & Klein wegen unberechtigter Nutzung eines Bildes auf eBay - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

15. Januar 2020

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Urheberrechtliche Abmahnung der Kanzlei Osterrieder & Klein wegen unberechtigter Nutzung eines Bildes auf eBay

Urheberrechtliche Abmahnung der Kanzlei Osterrieder & Klein wegen unberechtigter Nutzung eines Bildes auf eBay
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Kanzlei Osterrieder & Klein aus Bad Dürkheim
im Auftrag eines
Mandanten
wegen
unberechtigter Nutzung eines Bildes auf eBay
Die Kanzlei Osterrieder & Klein aus Bad Dürkheim vertritt die Interessen eines Mandanten in allen Fragen des Urheberrechts. Sie verschickte nun im Namen des Mandanten eine Abmahnung, durch welche die unberechtigte Nutzung eines Bildes auf der Internethandelsplattform „eBay“, vorgeworfen wird.
Der Mandant soll ein Unternehmen führen, welches sich mit der Entwicklung, Herstellung und mit dem Vertrieb von Zubehörteilen für Sportwagen beschäftige. Hier soll der Mandant ein Foto eines Fahrzeuges gemacht haben und genau dieses Foto soll dann der von der Abmahnung Betroffene auf „eBay“ für eins seiner Angebote verwendet haben, obwohl er nicht die Nutzungsrechte inne habe. Dies stelle nach Ansicht der Rechtsanwälte einen Verstoß gegen §§ 72 II, 2 I Nr. 5 UrhG und §§ 3a, 4 Ziff. 3b UWG, also sowohl Urheberrecht, als auch Wettbewerbsrecht dar.
Die Kanzlei Osterrieder & Klein fordert aufgrund dieses Verstoßes die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Außerdem wird die Zahlung eines Schadensersatzes und die Auskunft über die Verwendungsdauer des Bildes verlangt. Zuletzt sollen auch die bisher entstandenen Rechtsanwaltskosten erstattet werden.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.