Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen des Films "Es, Kapitel 2" - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

15. Januar 2020

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Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen des Films "Es, Kapitel 2"

Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen des Films „Es, Kapitel 2“
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Kanzlei Waldorf Frommer aus München
wegen des Films
„Es, Kapitel 2“
Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer verschickte kürzlich ein Schreiben, in dem das Filesharing des Films „Es, Kapitel 2“ abgemahnt wird.
Der Film „Es, Kapitel 2“ ist ein Horrorfilm von Andy Muschietti und die Fortsetzung zum ersten Teil „Es“. Er beruht auf dem Roman des Autoren Stephen King und spielt 27 Jahre nach den Ereignissen des Sommers 1989, indem eine Gruppe junger Kinder den „Club der Verlierer“gründete. Es ereignen sich erneut eigenartige Dinge in der Stadt Derry. Sie wird erneut von einer Mordserie heimgesucht und dem Bibliothekar Mike Hanlon wird schnell bewusst, was los ist. Schnell kontaktiert er seine ehemaligen Freunde vom Club der Verlierer, welche jedoch mittlerweile in verschiedenen Städten wohnen.
Die Kanzlei Waldorf Frommer wirft dem Adressaten des Abmahnschreibens vor, den Film zum Download bereitgestellt zu haben.
Der Abgemahnte wird zur Abgabe einer fristgemäßen strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Ebenfalls werden ein Lizenzschadensersatz sowie die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.