Abmahnung der Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb f. d. selbständigen gewerblichen Mittelstand e.V. wegen eines Wettbewerbsverstoßes - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

15. Januar 2020

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung

Abmahnung der Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb f. d. selbständigen gewerblichen Mittelstand e.V. wegen eines Wettbewerbsverstoßes

Abmahnung der Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb f. d. selbständigen gewerblichen Mittelstand e.V. wegen eines Wettbewerbsverstoßes
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung des Vereins
Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbstständigen gewerblichen Mittelstand e.V. (AGW)
wegen
eines Wettbewerbsverstoßes
Der Verein Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbstständigen gewerblichen Mittelstand ist ein Wettbewerbsverband, der nach eigener Aussage Wettbewerbsverletzungen selbständig abmahnen und die hieraus folgenden Ansprüche auch selbständig vor Gericht einklagen kann. Aktuell mahnen sie eine Händlerin ab, die gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen haben soll.
Der Vorwurf gegen die Abgemahnte lautet, dass sie bei ihrem Inserat eines Einfamilienhauses auf der Internetplattform „Immobilienscout24“ mehrere Rechtsverletzungen begangen haben soll. Es werden folgende gerügt:

Es wird weiterhin ausgeführt, dass die Abgemahnte als gewerbliche Händlerin auftrete und daher auch die geltenden Rechtsvorschriften von ihr zu beachten seien. Sie müsse unter anderem ein Impressum und zudem die zuständige Aufsichtsbehörde angeben. Dies sei jedoch nicht in korrekter Form geschehen. Beide Rechtsverstöße seien daher irreführend und wettbewerbswidrig im Sinne der §§ 3a, 8 III UWG, §§ 2 I, 3 I UKlaG.
Deshalb fordert der AGW e.V. von der von der Abmahnung Betroffenen die Abgabe einer vorformulierten Unterlassungserklärung, sowie die Erstattung der bisher entstandenen Abmahnkosten.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.