Abmahnung des IDO Interessenverbandes (eBay, Amazon) wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
IDO Interessenverbandes für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.
wegen
Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht.
Der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. verschickte als Wettbewerbsverband an mehrere Onlinehändler per Abmahnung den Hinweis auf mögliche Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht.
Konkret lauten die Vorwürfe des IDO Interessenverbandes an die von der Abmahnung Betroffenen:
- Kein aktiver Link zur OS- Plattform (EU-Streitschlichtungsplattform)
- Keine Widerrufsbelehrung
- Kein Muster-Widerrufsformular
- Verwenden einer Klausel zur ausschließlichen Geltung der AGB
- Keine Belehrung über die Vertragstextspeicherung
- Verstöße gegen Preisangabenverordnug (PANGVO)
Der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. fordert aufgrund der genannten Wettbewerbsverstößen von den betroffenen Händlern:
- Abgabe einer stafbewehrten Unterlassungserklärung
- Kostenerstattung für die Abmahnung
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.