Erneute Abmahnung der Nimrod Rechtsanwälte im Auftrag der Astragon Sales & Services GmbH wegen „Euro Truck Simulator 2“
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Nimrod Rechtsanwälte aus Berlin
im Auftrag der
Astragon Sales & Services GmbH aus Düsseldorf
wegen des Computerspiels
„Euro Truck Simulator 2“
Die Nimrod Rechtsanwälte vertreten die Interessen der Astragon Sales & Services GmbH, die bekannt für ihre außergewöhnlichen Computerspiele ist. Aktuell verschickten die Nimrod Rechtsanwälte eine Abmahnung wegen einer rechtswidrigen Nutzung des Computerspiels „Euro Truck Simulator 2“. Astragon Sales & Services GmbH soll die Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte damit beauftragt haben, mögliche Urheberrechtsverletzungen auf Filesharing Netzwerken zu überwachen. Mithilfe eines technischen Dienstleisters soll das Herunter- und Hochladen des Euro Truck Simulator gerichtsfest und beweissicher festgestellt worden sein.
Die Nimrod Rechtsanwälte fordern hierfür sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie einen Schadensersatz in Höhe von mindestens 2.500,00 €, wobei der Schadensersatz nach der sogenannten Lizenzanalogie berechnet wurde. Dazu verlangen sie die Erstattung der Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Streitwertes in Höhe von 32.500 Euro. Der Unterlassungsstreitwert in der vorliegenden Abmahnung auf 30.000 Euro beziffert.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.
14. Januar 2020
Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? Abmahnung