Abmahnung der FAREDS Rechtsanwälte im Auftrag von Dachs Deutschland wegen fehlerhafter Textilkennzeichnung
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg
im Auftrag von
Dachs Deutschland
wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht durch eine
fehlerhaften Textilkennzeichnung.
Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verschickte im Auftrag von Dachs Deutschland, welche zahlreiche Textilprodukte herstellt und vertreibt, ein Abmahnschreiben wegen eines Verstoßes gegen die Textilkennzeichnungsverordnung. Der Betroffene der Abmahnung habe fälschlicherweise das Produkt mit „Merinowolle“ gekennzeichnet, wobei jedoch die Kennzeichnung „Wolle“ korrekt gewesen wäre. Verwiesen wird auf die Entscheidung des OLG Hamm, Urteil vom 02.08.2019, Az.: 4 U 18/18.
Das OLG Hamm hat seine Entscheidung damit begründet, dass im Anhang I TextilKennzVO nur die Bezeichnung „Wolle“, nicht aber „Merinowolle“ aufgeführt sei, und es für einen Verstoß gegen Art. 5 TextilKennzVO ausreiche, eine nicht in Anhang I aufgeführte Bezeichnung zu verwenden. Dies sei bei „Merinowolle“ der Fall. Ebenso würde sich der Vertreiber einen Vorteil gegenüber anderen Wettbewerbern schaffen, weil Produkte mit der Bezeichnung „Merinowolle“ eine vergleichsweise hochwertige und für eine Verbraucher attraktive Faserzusammensetzung sei.
Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, ein vorformulierte Erklärung ist bereits beigefügt. Daneben wird von dem Betroffenen Abmahnkosten, beruhend auf einem Streitwert von 10.000,00€ gefordert.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.
14. Januar 2020
Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung