Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Universum Film GmbH wegen des Films „Midway“
Uns erreichte eine Abmahnung der
Kanzlei Waldorf Frommer aus München
im Auftrag der
Universum Film GmbH aus München
wegen des Films
„Midway“
Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ist bereits als Abmahnkanzlei bekannt. Nun vertritt sie erneut die Interessen der Universum Film GmbH und verschickte in ihrem Namen ein Schreiben an den Abgemahnten, der gegen das Urheberrecht verstoßen haben soll, indem er den Film „Midway“ illegal downloadete und veröffentlichte und somit „Filesharing“ betrieb.
Der Film „Midway – Für die Freiheit“ aus dem Jahr 2019 handelt von der Schlacht um Midway, einer entscheidenden Seeschlacht des Pazifikkriegs im Zweiten Weltkrieg. Der Film zeigt insbesondere die Entwicklung des Pazifikkrieges aus der Perspektive eines Sturzkampf-Pilotens. Außerdem werden der japanische Angriff auf Pearl Harbor, der erste amerikanische Gegenschlag gegen die Marshallinseln, sowie der Doolittle Raid und die Schlacht am Korallenmeer dargestellt. Der Sieg der Schlacht von Midway im Juni 1942 wendet dann letztendlich den Krieg zugunsten der Amerikaner.
Der Film soll von dem durch die Abmahnung Betroffenen auf einer sog. „Internettauschbörse“ bzw. in einem „Filesharing-Netzwerk“ angeboten, übertragen und öffentlich zugänglich gemacht worden sein. Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer fordert hierfür die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung; dazu ist schon eine vorformulierte Erklärung dem Schreiben beigefügt. Zudem fordern die Anwälte die Zahlung eines (Lizenz-) Schadensersatzes in Höhe von 700 Euro und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 215 Euro.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.
8. Januar 2020
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