Urheberrechtliche Abmahnung der Meissner & Meissner RAe im Auftrag der Blom Deutschland GmbH wegen Luftbildern - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

6. Januar 2020

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Urheberrechtliche Abmahnung der Meissner & Meissner RAe im Auftrag der Blom Deutschland GmbH wegen Luftbildern

Urheberrechtliche Abmahnung der Meissner & Meissner RAe im Auftrag der Blom Deutschland GmbH wegen Luftbildern
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Meissner & Meissner Anwaltskanzlei aus Berlin
im Auftrag der
Blom Deutschland GmbH aus Schorndorf
wegen
unerlaubter Verwendung von Luftbildern
Die Meissner & Meissner Anwaltskanzlei aus Berlin vertritt die Interessen der Blom Deutschland GmbH aus Schorndorf in Baden-Württemberg. Die Blom Deutschland GmbH soll eines der führenden Unternehmen in den Bereichen Fotogrammetrie, CAD- und GIS-Bearbeitung und Vermessungswesen sein. Die Meissner & Meissner Anwaltskanzlei verschickte nun im Namen dieser eine Abmahnung wegen Urheberrechts- und Nutzungsrechtsverletzungen.
Der Vorwurf lautet, der von dem Abmahnschreiben Betroffene soll einzelne Luftbildaufnahmen ohne die Erlaubnis der Blom Deutschland GmbH auf mehreren Websites verwendet haben. Zudem seien die Luftbilder nun in der Suchmaschine „Bing“ zu finden. Die ausschließlichen Urheberrechte an den Luftbildern habe aber die Blom Deutschland GmbH. Dies sehen die Meissner & Meissner Rechtsanwälte als Verstoß gegen die urheberrechtlichen Vorschriften.
Die Meissner & Meissner Anwaltskanzlei verlangt für die Urheberrechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Daneben wird Schadensersatz gem. § 97 Abs. 2 UrhG in Höhe von 1.325 Euro (zzgl. eines 50 %igen Zuschlages wegen fehlender Urhebernennung) gefordert. Zuletzt wird auch der Ersatz der bereits entstandenen Rechtsanwaltskosten und der Dokumentationskosten seitens der GEKA mbH verlangt.
Sollten Sie durch eine solche oder ähnliche Abmahnung der Meissner & Meissner Anwaltskanzlei betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.