Urheberrechtliche Abmahnung der "Fotografie für E-Commerce und Business" wegen unerlaubter Verwendung geschützter Bilder - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

20. Dezember 2019

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Urheberrechtliche Abmahnung der "Fotografie für E-Commerce und Business" wegen unerlaubter Verwendung geschützter Bilder

Urheberrechtliche Abmahnung der „Fotografie für E-Commerce und Business“ wegen unerlaubter Verwendung geschützter Bilder
Uns erreichte eine Abmahnung, welche die
Firma Foto-Heide „Fotografie für E-Commerce und Business“ aus Aidenbach
wegen der
unerlaubten Verwendung urheberrechtlich geschützter Bilder
ausgesprochen hat.
Die Firma Foto-Heide verschickte kürzlich eine Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverstöße. In dieser führt sie aus, dass Bilder, auch digitaler Art, in Deutschland dem Urheberrecht unterliegen würden und eine Kopie ohne die Genehmigung des Rechteinhabers nicht einfach erfolgen dürfe.
Weiter wirft sie dem durch die Abmahnung Betroffenen vor, dieser habe auf der Verkaufsplattform eBay Bildmaterial verwendet, dessen Rechte bei der Firma „Fotografie für E-Commerce und Business“ liegen würden. Bei den vier Bildern handelt es sich um Abbildungen eines Schuhs bzw. eines Paares von Schuhen aus verschiedenen Perspektiven, die gemäß §§ 2 Abs. 1 Nr. 5, 72 UrhG urheberrechtlich geschützte Lichtbilder darstellen.
Die Firma verlangt für diese Urheberrechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Zudem wird Auskunft darüber gefordert, ob die Fotos auch in anderen Auktionen verwendet wurden oder ob andere Werke der Firma verwendet wurden und wie oft diese genutzt wurden; dazu wird der Abgemahnte aufgefordert die Quelle der Fotografien zu nennen. Auch wird die Zahlung von Schadensersatz von insgesamt 688,68 € geltend gemacht. Ein Rechtsanwalt wurde (bisher) aufgrund des Kostenvermeidungsgebotes nicht eingeschaltet.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.