Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Sarwari im Auftrag der Berlin Media Art wegen des Titels "Ariella im Spermaglück" - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

18. Dezember 2019

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Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Sarwari im Auftrag der Berlin Media Art wegen des Titels "Ariella im Spermaglück"

Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Sarwari im Auftrag der Berlin Media Art wegen des Titels „Ariella im Spermaglück“
Uns erreichte erneut eine Abmahnung der
Kanzlei Sarwari aus Hamburg (RA Yussof Sarwari)
im Auftrag der
Berlin Media Art JT e.K. (ehem. John Thompson)
wegen des Pornofilms mit dem Titel
„Ariella im Spermaglück“
Die für das Verschicken von Abmahnungen bereits bekannte Kanzlei Sarwari aus Hamburg verschickt erneut ein solches Schreiben im Auftrag der Berlin Media Art JT e.K. Anlass des Schreibens sind Rechtsverletzungen an dem Pornofilm „Ariella im Spermaglück“, welcher von dem von der Abmahnung Betroffenen in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein soll.
Erst vor Kurzem erhielten wir einer Anfrage wegen einer ähnlichen Abmahnung der Kanzlei Sarwari:
https://www.ra-herrle.de/kanzlei-sarwari-berlin-media-art-john-thompson-klinik/
Die Kanzlei Sarwari fordert aufgrund des Verstoßes gegen das Urheberrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Zudem bieten sie einen Vergleich in Form eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von 650 € zur Beilegung der Sache an.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Sarwari betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.