Erneute Abmahnung der GKS RAe im Auftrag der Vero Software GmbH wegen unlizensierter Benutzung des Computerprogrammes "Alphacam" - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

18. Dezember 2019

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Erneute Abmahnung der GKS RAe im Auftrag der Vero Software GmbH wegen unlizensierter Benutzung des Computerprogrammes "Alphacam"

Erneute Abmahnung der GKS Rechtsanwälte im Auftrag der Vero Software GmbH wegen unlizensierter Benutzung des Computerprogramms „Alphacam“
Uns erreichte eine Abmahnung der
GKS Rechtsanwälte aus Wuppertal
im Auftrag der
Vero Software GmbH aus Neu-Isenburg
wegen
unlizensierter Nutzung der Software „Alphacam“
Die GKS Rechtsanwälte aus Wuppertal vertreten die Interessen der Vero Software GmbH aus Neu-Isenburg. Diese ist Inhaberin der Rechte an dem Computerprogramm „Alphacam“, einer CAD-Software für 3D Darstellungen. Die GKS Rechtsanwälte verschickten nun eine Abmahnung in ihrem Namen wegen der Verletzung von Urheberrechten der Vero Software GmbH.
Dem Schreiben liegt der Vorwurf zugrunde, dass der Betroffene diese Software in einer mittels eines Hackertools (LND-Tool der Hackergruppe „Legends Never Die“) manipulierten Version installiert bzw. eine rechtmäßig erworbene Programmversion mit dem Hackertool manipuliert habe. Somit sei ohne eine Freischaltung des Client-Licensing-Services (CLS) die vollständige Version des Programms kostenlos nutzbar gewesen. Die unlizensierte Nutzung stelle nach Ansicht der Rechtsanwälte einen Verstoß gegen die urheberrechtlichen Vorschriften dar.
Die GKS Rechtsanwälte fordern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Daneben wird die Löschung der installierten Softwareversionen verlangt. Zudem machen die Rechtsanwälte einen Vergleichsvorschlag, bei der eine Zahlung von 20.000 Euro zur Beilegung der Sache erfolgen soll.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.