Abmahnung der Kanzlei Dr. Schenk im Auftrag des Bundesverband Automatenunternehmer e.V. wegen Rauchverbot - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

13. Dezember 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung

Abmahnung der Kanzlei Dr. Schenk im Auftrag des Bundesverband Automatenunternehmer e.V. wegen Rauchverbot

Abmahnung der Kanzlei Dr. Schenk im Auftrag des Bundesverband Automatenunternehmer e.V. wegen Rauchverbot
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Kanzlei Dr. Schenk aus Bremen
im Auftrag des
Bundesverbandes Automatenunternehmer e.V. aus Berlin
wegen
Rauchverbotes
Die Kanzlei Dr. Schenk aus Bremen vertritt die Interessen des Bundesverbandes Automatenunternehmer e.V. aus Berlin und verschickte in ihrem Namen kürzlich eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung.
Der Abgemahnte ist ein Betreiber einer Spielhalle. Gerügt wird insbesondere, dass der von der Abmahnung Betroffene gegen das Nichtraucherschutzgesetz verstoßen habe, weil in seiner Spielhalle geraucht wurde. Dies soll dem Bundesverband Automatenunternehmer bei verdeckter Kontrolle aufgefallen sein. Nach Ansicht der Kanzlei Dr. Schenk liegt hier ein Verstoß gegen die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften vor.
Die Kanzlei Dr. Schenk fordert den Spielhallenbetreiber zur Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Zudem sollen die Detektivkosten erstattet werden.
Sollten Sie ebenfalls von einer solchen oder ähnlichen Abmahnung im Namen des Bundesverbandes Automatenunternehmer e.V. betroffen sein, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Rechtsverletzung vorliegt, bevor eine Erklärung abgegeben wird.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.