Wieder RA Sandhage im Auftrag der Erdigo UG wegen Fehlens einer OS-Verlinkung - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

11. Dezember 2019

Wettbewerbsrecht Abmahnung Tipps Wer mahnt was ab?

Wieder RA Sandhage im Auftrag der Erdigo UG wegen Fehlens einer OS-Verlinkung

Wieder RA Sandhage im Auftrag der Erdigo UG wegen Fehlens einer OS-Verlinkung
Uns erreichte eine Abmahnung des
Rechtsanwalt Gereon Sandhage aus Berlin
im Auftrag der
Erdigo UG
wegen
Fehlens einer OS-Verlinkung
Der Rechtsanwalt Gereon Sandhage vertritt die Interessen der Erdigo UG. Die Erdigo UG führt einen Online-Shop, mit dem sie insbesondere Gartengerätschaften und Gartenmöbel, aber auch Luftballons verkauft. RA Sandhage verschickte nun für die Erdigo UG eine Abmahnung, welche sich an einen unternehmerischen Händler richtet, der ebenfalls online auftritt und mit dem der Abmahner unmittelbar im Wettbewerb steht.
Der durch die Abmahnung Betroffene vertreibt auf der Handelsplattform eBay ebenfalls Luftballons und steht damit mit der Erdigo UG im Wettbewerb. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der Betroffene habe es versäumt, den Verbraucher auf die sog. OS-Plattform hinzuweisen. Dieser Hinweis ist nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 (ODR-Verordnung) geboten und erfolgt durch Aufnahme eines klickbaren Links zur OS-Plattform. Einem solchen Hyperlink fehlt es den Verkaufsangeboten des Abgemahnten nach Ansicht des Rechtsanwaltes.
Vor kurzer Zeit erreichte uns eine Anfrage wegen einer vergleichbaren Sachlage:
https://www.ra-herrle.de/rechtsanwalt-sandhage-erdigo-ug/?preview=true
RA Sandhage fordert daher im Namen der Erdigo UG von dem durch die Abmahnung betroffenen Händler die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Daneben wird der Ersatz der bereits entstandenen Anwaltskosten gefordert.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.