Abmahnung der Wettbewerbszentrale im Auftrag des DEHOGA wegen Hotelsternen
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Wettbewerbszentrale bzw. der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. aus Hamburg
im Auftrag des
DEHOGA (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband) aus Berlin
wegen
der unberechtigten Verwendung von Hotelsternen
Zurzeit mahnt die Wettbewerbszentrale Verstöße im Auftrag des DEHOGA gegen das Wettbewerbsrecht ab. DEHOGA ist der deutsche Hotel- und Gaststättenverband.
Gerügt wird insbesondere, dass die Abgemahnten Sterne in ihren Hotellogos verwendet hätten, die keine DEHOGA-Klassifikation hätten. Man dürfe sein Hotel allerdings nur dann so bewerben, wenn das Hotel auch tatsächlich klassifiziert ist. Dazu müsste eine Zertifizierung des DEHOGA vorliegen.
Die Wettbewerbszentrale fordert die Hotelbetreiber zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf. Bei Verstoß verlangt sie eine Vertragsstrafe in Höhe von 4.000 Euro.
Sollten Sie ebenfalls von einer solchen oder ähnlichen Abmahnung im Namen der Wettbewerbszentrale betroffen sein, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Rechtsverletzung vorliegt, bevor eine Erklärung abgegeben wird.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.
11. Dezember 2019
Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung