Abmahnung vom Verband Wirtschaft im Wettbewerb wegen irreführenden Wettbewerbs - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

11. Dezember 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung

Abmahnung vom Verband Wirtschaft im Wettbewerb wegen irreführenden Wettbewerbs

Abmahnung vom Verband Wirtschaft im Wettbewerb wegen irreführenden Wettbewerbs
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung des Vereins
Wirtschaft im Wettbewerb, Verein für Lauterkeit in Handel und Industrie e.V.
wegen
irreführenden Wettbewerbs
Der Verband Wirtschaft im Wettbewerb ist ein seit 1977 im Vereinsregister eingetragener Verein, zu dessen satzungsgemäßen Aufgaben es insbesondere gehört, auf die Einhaltung der Regeln des lauteren Wettbewerbs im geschäftlichen Verkehr zu achten. Aktuell mahnen sie eine Unternehmerin ab, die gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen haben soll.
Der Vorwurf hier lautet, dass die Abgemahnte mit Print-Werbeanzeigen für neue Personenkraftwagen warb, obwohl diese Werbung irreführend und täuschend gegenüber dem Kunden sei. Die Begründung des Verbandes dafür ist, dass die Abgemahnte zwar die konkreten Verkaufspreise und die Ausstattungsmerkmale der neuen Personenkraftwagen, sowie die Rechtsform und die Adresse des Geschäftssitzes angebe, jedoch keine konkrete Zuordnung der Adresse zur Rechtsform erfolgen konnte, weil auch weitere Filialen unter der selben Adressen geführt würden. Dies hält der Verband Wirtschaft im Wettbewerb für irreführenden Wettbewerb, also einen Verstoß gegen die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften.
Der Verband Wirtschaft im Wettbewerb fordert daher die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung der entstandenen Abmahnkosten in Höhe von 220 Euro.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.