Abmahnung der Kanzlei Hild & Kollegen im Auftrag der MAXXmarketing GmbH wegen Wettbewerbsverstößen - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

11. Dezember 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung

Abmahnung der Kanzlei Hild & Kollegen im Auftrag der MAXXmarketing GmbH wegen Wettbewerbsverstößen

Abmahnung der Kanzlei Hild & Kollegen im Auftrag der MAXXmarketing GmbH wegen Wettbewerbsverstößen
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Kanzlei Hild & Kollegen aus Augsburg
im Auftrag der
MAXXmarketing GmbH aus München
wegen
Wettbewerbsverstößen
Die Kanzlei Hild & Kollegen aus Augsburg vertritt die Interessen der MAXXmarketing GmbH aus München, welche eine Internetagentur ist, die die Erstellung, Vermarktung und Betreuung von Webseiten anbietet. Die Kanzlei Hild & Kollegen verschickte nun eine Abmahnung an eine Agentur, die vor allem mobile Applikationen entwickelt.
Der von der Abmahnung betroffenen Agentur wird vorgeworfen, dass ihre Werbung unlauter sei, denn eine der Überschriften laute „DSGVO“. Nach Ansicht der Kanzlei Hild & Kollegen wird damit die Erbringung von Rechtsdienstleistungen angeboten. Dies sei ein Verstoß gegen § 3 Abs. 1, 3a UWG in Verbindung mit § 3 RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz), eine Marktverhaltensregel. Rechtsdienstleistungen seien gemäß § 5 RDG nur im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit erlaubt, wenn diese als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild gehöre.
Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Zudem wird die Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren, die sich an einem Gegenstandswert von 10.000 Euro bemessen, verlangt.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.