Erneut eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des RA Sandhage im Auftrag der iOcean UG wegen Fehlens des OS-Links
Uns erreichte eine Abmahnung des
Rechtsanwalt Gereon Sandhage aus Berlin
im Auftrag der Firma
iOcean UG
wegen
Fehlens des OS-Links
Der Rechtsanwalt Gereon Sandhage aus Berlin vertritt die Interessen der iOcean UG, welche unter „www.schmuck-welt24.de“ ein Versandhandelsunternehmen führt. Der Rechtsanwalt Sandhage verschickte im Namen der iOcean UG ein Schreiben an einen Händler, welcher auf der Verkaufsplattform eBay auftritt und dem Sortiment der iOcean UG vergleichbare Produkte anbietet. Der Betroffene betreibe nach Ansicht der iOcean UG einen unternehmerischen Handel, ohne dabei die gesetzlichen Informationspflichten, sowie gewerblichen Pflichtangaben zu erfüllen.
Gerügt wird insbesondere das Fehlen einer Verlinkung zur OS-Plattform und hierdurch ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Auch fehle es den Angeboten des Abgemahnten an einer wettbewerbsgerechten Widerrufsbelehrung.
Durch das Schreiben des RA Sandhage wird von dem von der Abmahnung Betroffenen die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Daneben wird Ersatz der entstandenen Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 4.000 Euro verlangt.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.
4. Dezember 2019
Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung