Abmahnung des Rechtsanwaltes Pietruck im Auftrag der Contumax GmbH & Co. KG wegen irreführenden Wettbewerbs - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

4. Dezember 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung

Abmahnung des Rechtsanwaltes Pietruck im Auftrag der Contumax GmbH & Co. KG wegen irreführenden Wettbewerbs

Abmahnung des Rechtsanwaltes Pietruck im Auftrag der Contumax GmbH & Co. KG wegen irreführenden Wettbewerbs
Uns erreichte eine Anfrage aufgrund einer Abmahnung des
Rechtsanwaltes Marko Pietruck aus Berlin
im Auftrag der
Contumax GmbH & Co. KG aus Berlin
wegen
irreführenden Wettbewerbs
Der Rechtsanwalt Pietruck aus Berlin vertritt die Interessen von der Contumax GmbH & Co. KG, ebenfalls aus Berlin. Die Contumax GmbH & Co. KG betreibt die Website „www.zeno.org“, auf welcher man eine Sammlung klassischer Literatur findet; zudem vertreiben sie Literatur in Printform und als e-book, unter Anderem bei Amazon. Im Auftrag der Firma verschickte RA Pietruck nun eine Abmahnung, welche sich an einen Mitbewerber richtete.
Der Vorwurf lautet, der von der Abmahnung Betroffene habe im Rahmen eines Verkaufsangebotes von Literatur über Amazon dem Verbraucher suggeriert, der Inhaber der urheberrechtlichen Nutzungsrechte des Werks zu sein (wie z.B. irreführende Copyright- und Rechtinformationen). Nach Ansicht des Rechtsanwaltes liegt hier ein Verstoß gegen die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften vor, denn diese stelle eine Irreführung im Sinne des § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWG dar.
Der Rechtsanwalt Pietruck fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Des Weiteren wird von dem Betroffenen Ersatz der bereits entstandenen Rechtsanwaltskosten, die sich an einem Streitwert von 20.000 Euro bemessen, verlangt.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.