Erneute Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Universum Film GmbH wegen der TV-Serie "Babylon Berlin" - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

4. Dezember 2019

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Erneute Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Universum Film GmbH wegen der TV-Serie "Babylon Berlin"

Erneute Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Universum Film GmbH wegen der TV-Serie „Babylon Berlin“
Uns erreichte eine Abmahnung der
Kanzlei Waldorf Frommer aus München

im Auftrag der
Universum Film GmbH aus München
wegen der TV-Serie
„Babylon Berlin“
Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München ist bereits als Abmahnkanzlei bekannt. Auch für die Universum Film GmbH ebenfalls aus München ist sie bereits häufiger aufgetreten. Nun verschickt sie erneut eine Abmahnung in ihrem Namen, dieses Mal für die erfolgreiche TV-Serie „Babylon Berlin“.
Die Serie „Babylon Berlin“ basiert auf dem historischen Roman „Der nasse Fisch“ des deutschen Autors Volker Kutscher und handelt von dem Kriminalkommisar Gereon Rath zur Zeit des sogenannten Blutmais in Berlin.
Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen einzelne Folgen der Serie auf einer sog. „Internettauschbörse“ bzw. in einem „Filesharing-Netzwerk“ angeboten, übertragen und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Es geht um folgende Folgen:

Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer fordert hierfür sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung eines Lizenzschadensersatzes in Höhe von 1.350 Euro zur Beilegung der Sache. Zuletzt verlangt die Kanzlei den Ersatz der entstandenen Rechtsanwaltskosten.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.