Erneute Abmahnung der Kanzlei Schütz im Auftrag von Fortuna Düsseldorf wegen unerlaubten Ticket-Weiterverkaufs - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

4. Dezember 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Abmahnung

Erneute Abmahnung der Kanzlei Schütz im Auftrag von Fortuna Düsseldorf wegen unerlaubten Ticket-Weiterverkaufs

Erneute Abmahnung der Kanzlei Schütz im Auftrag von Fortuna Düsseldorf wegen unerlaubten Ticket-Weiterverkaufs
Uns erreichte erneut eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Schütz Rechtsanwälte aus Karlsruhe
im Auftrag vom
Düsseldorfer Turn- und Sportverein Fortuna 1895 e.V.
wegen
unerlaubten Ticket-Weiterverkaufs.
Die Schütz Rechtsanwälte aus Karlsruhe vertreten erneut die Interessen des Düsseldorfer Turn- und Sportvereins Fortuna 1895 e.V., gemeinhin als „Fortuna Düsseldorf“ bekannt. Kürzlich richteten sie sich mit einer Abmahnung an eine Person, welche in rechtswidriger Weise online Tickets zu mehreren Fußballspielen der „Fortuna Düsseldorf“ verkauft haben soll.
Beim Kauf von Fußballtickets akzeptiert der Käufer die sogenannten Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (kurz: ATGB). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beinhalten Regelungen zur Weitergabe von Tickets an andere Personen. Nach diesen ist es untersagt, die Tickets für andere Personen als für sich selbst zu nutzen und es öffentlich bei Internetauktionen oder in anderen Portalen zum Kauf anzubieten.
Genau dies soll der durch die Abmahnung Betroffene allerdings getan haben. Der Vorwurf lautet, der von der Abmahnung Betroffene habe auf der Verkaufsplattform eBay-Kleinanzeigen Tickets zum Kauf angeboten und teilweise dafür einen erheblichen Aufpreis verlangt. Dies stelle eine Rechtsverletzung gemäß Ziffer 9.2 der ATGB bei dem Düsseldorfer Turn- und Sportverein Fortuna 1895 e.V. dar.
Die Schütz Rechtsanwälte fordern in der Abmahnung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auf. Zudem wird die Zahlung einer Vertragsstrafe verlangt. Des Weiteren behält sich der Verein vor, gegen den Abgemahnten ein Stadionverbot auszusprechen, Tickets zu sperren, ihn vom Ticketerwerb auszuschließen oder weitere Maßnahmen zu verhängen. Zuletzt wird verlangt die Rechtsanwaltskosten zu erstatten, sofern keine umgehende Zahlung der Vertragsstrafe erfolge.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.