Erneut wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Bleischwitz & Schierer im Auftrag der DynTec UG wegen Verstoßes gegen die Preisangaben-Verordnung - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

27. November 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung

Erneut wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Bleischwitz & Schierer im Auftrag der DynTec UG wegen Verstoßes gegen die Preisangaben-Verordnung

Erneut wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Bleischwitz & Schierer im Auftrag der DynTec UG wegen Verstoßes gegen die Preisangaben-Verordnung
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Rechtsanwälte Bleischwitz & Schierer aus Bremen
im Auftrag der
DynTec UG aus Hamburg
wegen
Verstoßes gegen die Preisangaben-Verordnung.
Die Rechtsanwälte Bleischwitz & Schierer aus Bremen vertreten die Interessen der DynTec UG aus Hamburg, welche Bau- und Baustoffmaschinen importiert. Sie verschickten nun eine Abmahnung an eine Person, die im Wettbewerb mit der DynTec UG steht. Der von der Abmahnung Betroffene tritt gewerblich online auf und hält dabei nach Ansicht der Firma die gesetzlichen Informationspflichten und gewerblichen Pflichtangaben nicht ein.
Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen in einem Online-Angebot für einen Radlader nicht den Gesamtpreis unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer angegeben zu haben. Dies stelle einen Verstoß gegen die PAngV dar. Dies stellt nach Ansicht der Bleischwitz & Schierer Rechtsanwälte also einen Verstoß gegen die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften dar.
Durch das Schreiben fordern die Rechtsanwälte Bleischwitz & Schierer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Daneben wird die Erstattung der bereits entstandenen Anwaltskosten verlangt. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Hier eine sehr ähnliche Abmahnung der DynTec UG über die Anwaltssozietät Bleischwitz & Schierer:
https://www.ra-herrle.de/bleischwitz-schierer-dyntec-ug/
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.