Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen des Films "Phantastische Tierwesen und wo sie zu finden sind" - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

27. November 2019

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Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen des Films "Phantastische Tierwesen und wo sie zu finden sind"

Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen des Films „Phantastische Tierwesen und wo sie zu finden sind“
Uns erreichte eine Anfrage zu einer Abmahnung der
Kanzlei Waldorf Frommer aus München
wegen des Films
„Phantastische Tierwesen und wo sie zu finden sind“
Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ist bereits als Abmahnkanzlei bekannt. Nun verschickte sie eine Abmahnung, für den Fantasyfilm „Phantastische Tierwesen und wo sie zu finden sind“ aus dem Jahr 2016.
Der Film (im Original: „Fantastic Beasts and Where to Find Them“) ist ein britisch-US-amerikanischer Fantasyfilm, der auf dem Buch der bekannten Harry-Potter-Autorin J.K. Rowling basiert, das sie als Begleitwerk zur Roman-Serie schrieb. Der Film ist der erste Teil der geplanten fünfteiligen Reihe.
Der Film spielt im Jahr 1926, in dem der Protagonist Newt Scamander New York erreicht um eines seiner magischen Tierwesen zurück nach Hause zu bringen. Auf dieser Reise erlebt er viele aufregende Abenteuer, bei denen er zugleich auch noch die Gesellschaft versucht von der Harmlosigkeit der magischen Tierwesen zu überzeugen.
Der Film soll von dem durch die Abmahnung Betroffenen auf einer sog. „Internettauschbörse“ bzw. in einem „Filesharing-Netzwerk“ von dem durch die Abmahnung Betroffenen angeboten, übertragen und öffentlich zugänglich gemacht worden sein. Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer fordert hierfür sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung eines (Lizenz-) Schadensersatzes und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.