Abmahnung der JBB Rechtsanwälte im Auftrag der Sky Deutschland GmbH & Co. KG wegen Verletzungen des Urheberrechts - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

22. November 2019

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Abmahnung der JBB Rechtsanwälte im Auftrag der Sky Deutschland GmbH & Co. KG wegen Verletzungen des Urheberrechts

Abmahnung der JBB Rechtsanwälte im Auftrag der Sky Deutschland GmbH & Co. KG wegen Verletzungen des Urheberrechts
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
JBB Rechtsanwälte aus Berlin
im Auftrag der
Sky Deutschland GmbH & Co. KG
wegen Urheberrechtsverletzungen
durch die öffentliche Zugänglichmachung des Pay-TV- Senders „Sky“ in einem Gastronomiebetrieb
Die JBB Rechtsanwälte verschicken gegenwärtig Abmahnungen für die Sky Deutschland GmbH & Co. KG wegen Urheberrechtsverletzungen. Dabei lautet der zugrunde liegende Vorwurf, dass der Betroffene ein Fußballspiel ausgestrahlt habe, bei der die ausschließlichen Vorführungs- und Wiedergaberechte an dem Live-Signal gemäß §§ 19 Abs. 4, 22 UrhG Sky gehören. Der Abgemahnte habe dadurch den Pay-TV-Sender „Sky“ der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, ohne die entsprechende Lizenz dafür zu haben. Dies will die Sky Deutschland GmbH & Co. KG durch einen Kontrollbesuch beweisen. Die JBB Rechtsanwälte sehen in der vorgeworfenen Handlung eine Verletzung des Urheberrechts.
Die JBB Rechtsanwälte fordern einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Daneben wird die Zahlung von Schadensersatz, die Erstattung der Rechtsanwaltskosten und die Kosten für den Kontrollbesuch verlangt.
Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung hierzu besteht.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.