Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Burchert & Partner RAe im Auftrag von Manfred Meyer wegen fehlender Grundpreisangabe - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

22. November 2019

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Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Burchert & Partner RAe im Auftrag von Manfred Meyer wegen fehlender Grundpreisangabe

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Burchert & Partner RAe im Auftrag von Manfred Meyer wegen fehlender Grundpreisangabe
Uns erreichte eine Anfrage aufgrund einer Abmahnung der
Burchert & Partner Rechtsanwälte aus Berlin
im Auftrag von
Herrn Manfred Meyer
wegen
fehlender Grundpreisangabe
Die Burchert & Partner Rechtsanwälte aus Berlin vertreten die Interessen von Herrn Meyer, welcher über die gängigen Fernabsatzwege Dichtungsmittel verkauft. Im Auftrag des Herrn Meyer verschickten die Burchert & Partner Rechtsanwälte nun eine Abmahnung, welche sich an einen Mitbewerber richtete.
Der Vorwurf lautet, der Betroffene habe im Rahmen eines Verkaufsangebotes von Dichtungsmittel den Preis je Maßeinheit (Grundpreis) nicht aufgeführt. Er sei jedoch verpflichtet, den Preis je Maßeinheit unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar anzugeben, denn ohne den Grundpreis fällt es dem Verbraucher schwerer Waren von Anbietern zu vergleichen. Nach Ansicht der Rechtsanwälte liegt hier ein Verstoß gegen die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften vor.
Die Burchert & Partner Rechtsanwälte fordern die Abgabe eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, eine vorformulierte Erklärung liegt dem Schreiben bereits bei. Des Weiteren wird von dem Betroffenen Ersatz der entstandenen Rechtsanwaltskosten verlangt.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.