Abmahnung des WeSaveYourCopyrights RAs im Auftrag der reFX Audio Software Inc. wegen Filesharings - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

20. November 2019

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Abmahnung des WeSaveYourCopyrights RAs im Auftrag der reFX Audio Software Inc. wegen Filesharings

Abmahnung des WeSaveYourCopyrights RAs im Auftrag der reFX Audio Software Inc. wegen Filesharings
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung des
WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltes
im Auftrag der
reFX Audio Software Inc.
wegen Filesharings des Computerprogramms
„reFX Nexus 2“
Der WeSaveYourCopyrights Rechtsanwalt vertritt die Interessen der reFX Audio Software Inc. Aktuell verschickte dieser ein Schreiben an den von der Abmahnung Betroffenen, der gegen das Urheberrecht verstoßen haben soll.
Das Computerprogramm „reFX Nexus 2“ soll in einem BitTorrent-Netzwerk bzw. in einem „Filesharing-Netzwerk“ von dem durch die Abmahnung Betroffenen angeboten, übertragen und öffentlich zugänglich gemacht worden sein. Dies will die reFX Audio Software Inc. durch die ermittelten IP-Adresse des Abgemahnten erkannt haben. Dies stelle zudem einen Verstoß gegen die urheberrechtlichen Vorschriften dar.
Der Rechtsanwalt fordert hierfür sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, eine Mustererklärung liege dabei, als auch die umgehende und dauerhafte Löschung der angebotenen Datei von der Festplatte. Dazu verlangen sie die Zahlung eines Vergleichsbetrages, der sich aus den Anwaltskosten und dem Schadensersatz zusammensetzt.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.