Erneut wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb e.V. wegen unzureichender Garantie-Angaben - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

20. November 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung

Erneut wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb e.V. wegen unzureichender Garantie-Angaben

Erneut wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb e.V. wegen unzureichender Garantie-Angaben
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung des
Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb e.V. aus Fürstenfeldbruck
wegen
unzureichender Garantie-Angaben
Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. aus Fürstenfeldbruck wurde zur Beobachtung und Kontrolle der Einhaltung von Normen für faire Wettbewerbsbedingungen gegründet. Er verschickte kürzlich ein Abmahnschreiben wegen Verstößen gegen die Vorgaben der Health Claims Verordnung (HCVO).
Der Vorwurf, der gegen einen Online-Händler gerichtet ist, bezieht sich auf die, nach Ansicht des Verbraucherschutzvereins, unzureichenden Informationen bei den Garantieangaben. Es soll zwar mit einer Garantie geworben werden, die Bedingungen dieser Garantie wurden möglichen Kunden jedoch vorenthalten. Dies stelle nach Ansicht des Vereins einen Verstoß gegen die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften dar.
Durch das Schreiben wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Daneben wird von dem Betroffenen Ersatz der entstandenen Abmahnkosten verlangt. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.