Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Keller & Partner wegen Verkaufs von DVDs ohne Jugendfreigabe - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

20. November 2019

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Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Keller & Partner wegen Verkaufs von DVDs ohne Jugendfreigabe

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Keller & Partner wegen Verkaufs von DVDs ohne Jugendfreigabe
Uns erreichte eine Abmahnung der
Rechtsanwälte Keller & Partner aus Wiesentheid
im Auftrag von
„QF-Shop“ (Video Center Quickly Foto)
wegen
Verkaufs von DVDs ohne Jugendfreigabe
Die Rechtsanwälte Keller & Partner aus Wiesentheid vertreten die Interessen eines Mandanten, welcher unter der Bezeichnung „QF-Shop“ (Video Center Quickly Foto) auf der Plattform amazon Unterhaltungssoftware und diverse Bild- und Tonträger an Endverbraucher verkauft. Sie verschickten nun eine Abmahnung an eine Person, welche ebenfalls als Händler auf amazon für bspw. DVDs auftritt und somit mit dem Mandanten der Keller & Partner Rechtsanwälte in einem Wettbewerbsverhältnis steht.
Dem Abgemahnten wird nun vorgeworfen, er habe eine DVD mit dem Film „Windtalkers“ verkauft. Dieser Film wurde von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH (FSK) mit „Keine Jugendfreigabe“ eingestuft. Dabei habe er es unterlassen, durch technische oder sonstige Vorkehrungen sicherzustellen, dass kein Versand von Produkten an Kinder und Jugendliche erfolgt, welche als nicht jugendfrei eingestuft und daher gem. §§ 1 Abs. 4, 12 Abs 3 JuSchG Kindern und Jugendlichen weder Angeboten noch Überlassen werden dürfen. Dieser Verstoß gegen die Jugendschutzbestimmungen stelle daher auch ein wettbewerbswidriges Handeln nach §§ 3, 4 Nr. 11 UWG dar, wodurch Ansprüche des Mandanten der Rechtsanwälte Keller & Partner würden.
Die Rechtsanwälte Keller & Partner fordern daher die Abgabe einer strafbewehrten Unerlassungserklärung. Daneben wird Ersatz der bereits entstanden Anwalts- und Abmahnkosten verlangt.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.