Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Dr. Wachs im Auftrag des Kitchenland-Inhabers wegen unzureichender Garantie-Angaben - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

20. November 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Dr. Wachs im Auftrag des Kitchenland-Inhabers wegen unzureichender Garantie-Angaben

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Dr. Wachs im Auftrag des Kitchenland-Inhabers wegen unzureichender Garantie-Angaben
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Kanzlei Dr. Wachs aus Hamburg
im Auftrag von
Marc Quirin, dem Inhaber von „Kitchenland“
wegen
unzureichender Garantieangaben
Die Kanzlei Dr. Wachs aus Hamburg vertritt die Interessen von Marc Quirin, dem Inhaber von „Kitchenland“. Kitchenland ist ein Onlineshop für Haushalts- und Gastronomiegeräte. Die Dr. Wachs Rechtsanwälte verschickten kürzlich eine Abmahnung, welche sich an einen Internetanbieter von Grillgeräten und Grillzubehör richtete, mit dem Kitchenland im Wettbewerb steht.
Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der Betroffene habe seine Produkte mit einer Garantie beworben, ohne hierbei genauere Informationen zu den Bedingungen vorzuhalten. Der Abgemahnte sei jedoch verpflichtet Verbrauchern, vor Abgabe einer Vertragserklärung, die Informationen über die Bedingungen einer Garantie in verständlicher Weise zur Verfügung zu stellen. Die Rechtsanwälte sehen hierin einen Verstoß gegen die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften.
Die Kanzlei Dr. Wachs fordert daher im Namen ihres Mandanten von dem durch die Abmahnung betroffenen Händler die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Daneben wird der Ersatz der bereits entstandenen Anwaltskosten bei einem Gegenstandswert von 10.000 Euro gefordert.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.