Urheberrechtliche Abmahnung der geseo GmbH wegen unerlaubter Verwendung geschützter Bilder - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

20. November 2019

Wer mahnt was ab? Abmahnung Tipps Urheber- und Internetrecht

Urheberrechtliche Abmahnung der geseo GmbH wegen unerlaubter Verwendung geschützter Bilder

Urheberrechtliche Abmahnung der geseo GmbH wegen unerlaubter Verwendung geschützter Bilder
Uns erreichte eine Abmahnung, welche die
geseo GmbH aus Sunden
wegen der
unerlaubter Verwendung urheberrechtlich geschützter Bilder
ausgesprochen hat.
Die geseo GmbH verschickte kürzlich eine Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverstöße. In dieser führt sie aus, dass Bilder, auch digitaler Art, in Deutschland dem Urheberrecht unterliegen würden und eine Kopie ohne die Genehmigung des Rechteinhabers nicht einfach erfolgen dürfe. Weiter wirft sie dem durch die Abmahnung Betroffenen vor, dieser habe auf der Verkaufsplattform eBay Bildmaterial verwendet, dessen Rechte bei der geseo GmbH liegen würden. Bei dem Bild handelt es sich um eine Abbildung einer Sammlermünze aus dem Jahr 2000, auf welcher „The Australian Kookaburra“ abgebildet ist. Auch soll der Abgemahnte Bilder, auf welchen Sammlermünzen für die Märchen der Brüder Grimm abgebildet sind, unberechtigt genutzt haben.
Die geseo GmbH verlangt für diese Urheberrechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Zu diesem Zwecke ist dem Schreiben bereits ein vorformuliertes Exemplar beigefügt. Zudem wird Auskunft darüber begehrt, wann und wo das Foto genutzt wurde. Auch wird die Zahlung von Schadensersatz von insgesamt 885,- € geltend gemacht.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.