Auskunftsanfragen der Kanzlei CJCH Solicitors für Dassault Systèmes SolidWorks Corp. wegen unlizensierter Benutzung von Computersoftware
Uns erreichte ein Schreiben der
CJCH Solicitors aus Cardiff (UK)
im Auftrag der
Dassault Systèmes SolidWorks Corp.
wegen
unlizensierter Nutzung der urheberrechtlich geschützten Computerprogramme, insb. „Solidworks“ (3D-CAD-Programm).
Die Kanzlei CJCH Solicitors aus Cardiff vertritt die Interessen der Dassault Systèmes SolidWorks Corp., welche Inhaberin der Urheberrechte an dem 3D-CAD-Programm SOLIDWORKS ist. Sie verschickten nun in ihrem Namen Schreiben wegen der unlizensierten Nutzung dieser Computersoftware. Dem Schreiben liegt der Vorwurf zugrunde, dass der Betroffene SOLIDWORKS in seinem Unternehmen gebrauche, ohne die dafür erforderlichen Lizenz, d.h. ohne die erforderliche Genehmigung durch die Dassault Systèmes oder einem autorisierten Vertriebspartner zu haben.
Die Kanzlei CJCH fordert in ihrem Schreiben lediglich zur Stellungnahme auf. Sie fordern also weder die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, noch die Zahlung von Schadensersatz oder Ersatz der Abmahn- und Anwaltskosten. Somit handelt es sich nicht um eine Abmahnung im formellen Sinne. Trotzdem ist Vorsicht geboten!
Ein Ähnliches Vorgehen der CJCH ist uns vor einiger Zeit bereits bekannt geworden:
https://www.ra-herrle.de/cjch-solicitors-vero-uk-ltd/?preview_id=15698&preview_nonce=bf895c7cfe&post_format=standard&_thumbnail_id=-1&preview=true
20. November 2019
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