Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment Inc. wegen "Joker" - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

13. November 2019

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Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment Inc. wegen "Joker"

Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment Inc. wegen „Joker“
Uns erreichte eine Abmahnung der
Kanzlei Waldorf Frommer aus München

im Auftrag der
Warner Bros. Entertainment Inc.
wegen des Films
„Joker“
Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ist bereits als Abmahnkanzlei bekannt. Auch für die Warner Bros. Entertainment Inc. ist sie bereits häufiger aufgetreten. Nun verschickte sie erneut eine Abmahnung in ihrem Namen, dieses Mal für das erfolgreiche Filmdrama „Joker“. Der Film konnte in den Kinos bislang Einnahmen in Höhe von 986,5 Millionen US-Dollar erzielen und entwickelte sich hierdurch zum erfolgreichsten R-Rated-Film aller Zeiten. Er erzählt die dramatische Geschichte des arbeitslosen Arthur Fleck (Joaquin Phoenix), welcher an einer seltenen psychischen Störung leidet. Diese zwingt ihn selbst in unpassendsten Situationen laut zu lachen, weshalb er nicht nur Opfer von Spott, sondern auch von gewaltsamen Übergriffen wird.
Der Film soll von dem durch die Abmahnung Betroffenen auf einer sog. „Internettauschbörse“ bzw. in einem „Filesharing-Netzwerk“ von dem durch die Abmahnung Betroffenen angeboten, übertragen und öffentlich zugänglich gemacht worden sein. Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer fordert hierfür sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung eines (Lizenz-) Schadensersatzes und die Erstattung der Rechtsverfolgungskosten (Rechtsanwaltsgebühren).
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.