Erneute wettbewerbsrechtliche Abmahnung des RA Roger Näbig im Auftrag von Thoralf Klabunde Immobilien wegen Fehlens eines OS-Links - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

13. November 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung

Erneute wettbewerbsrechtliche Abmahnung des RA Roger Näbig im Auftrag von Thoralf Klabunde Immobilien wegen Fehlens eines OS-Links

Erneute wettbewerbsrechtliche Abmahnung des RA Roger Näbig im Auftrag von Thoralf Klabunde Immobilien wegen Fehlens eines OS-Links
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung des
Rechtsanwalt Roger Näbig aus Berlin
im Auftrag von
Thoralf Klabunde Immobilien
wegen
Fehlens eines OS-Links
Der Rechtsanwalt Roger Näbig aus Berlin vertritt die Interessen von Thoralf Klabunde. Dieser ist als Immobilienmarkler tätig. RA Näbig verschickte nun ein Abmahnschreiben an eine Person, die ebenfalls bundesweit im Immobiliengeschäft tätig ist und somit mit Thoralf Klabunde im Wettbewerb steht.
Wir berichteten bereits zu einer ähnlichen Abmahnung der Thoralf Klabunde Immobilien:
https://www.ra-herrle.de/ra-naemig-klabunde-immobilien/
Gerügt wird die Missachtung von Gesetzesvorgaben bezüglich des Internetauftritts auf der Plattform „immobilienscout24.de“. Der von der Abmahnung Betroffene soll auf dieser Internetseite versäumt haben einen klickbaren Hyperlink zur von der EU eingerichteten Online-Plattform zur außergerichtlichen Streitbeilegung eingefügt zu haben. Das Fehlen dieses sog. OS-Links stelle eine Pflichtverletzung im Sinne von §§ 3, 3a, 8 UWG in Verbindung mit Art. 14 Abs. 1 ODR-VO EU dar. Somit habe er nach Ansicht des Rechtsanwaltes gegen die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften verstoßen.
RA Näbig fordert daher im Namen von Thoralf Klabunde die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Daneben wird der Ersatz der bereits entstandenen Abmahnkosten gefordert. Sollten Sie ebenfalls von einer solchen oder ähnlichen Abmahnung betroffen sein, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Rechtsverletzung vorliegt, bevor eine Erklärung abgegeben wird.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.