Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei JusLegal im Auftrag der S2 Software GmbH & Co. KG wegen Fehlens eines OS-Links - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

13. November 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei JusLegal im Auftrag der S2 Software GmbH & Co. KG wegen Fehlens eines OS-Links

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei JusLegal im Auftrag der S2 Software GmbH & Co. KG wegen Fehlens eines OS-Links
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
JUSLEGAL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Hauptsitz Vaterstetten,
im Auftrag der
S2 Software GmbH & Co. KG
wegen
Fehlens eines OS-Links
Die JUSLEGAL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Hauptsitz Vaterstetten vertritt die Interessen der S2 Software GmbH & Co. KG. Sie verschickte nun ein Abmahnschreiben an einen Händler, welcher online auftritt, um Software zu vertreiben und daher mit der S2 Software GmbH & Co. KG im Wettbewerb steht. Nach Ansicht der JUSLEGAL Rechtsanwälte verstößt der von der Abmahnung Betroffene gegen die wettbewerbsrechtlichen Gesetzesvorgaben.
Gerügt wird, dass in einem Online-Angebot auf der Verkaufsplattform „eBay.de“, welches sich an Verbraucher richtet, ein Hinweis auf die Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) nicht erfolgt ist. Dies soll nach der ODR-Verordnung durch Verlinkung der Plattform, also das Setzen eines klickbaren OS-Links erfolgen. Zudem soll der Abgemahnte bei seinem Angebot nicht angegeben haben, ob die Preise mit oder ohne Umsatzsteuer zu vestehen sind. Das Unterlassen der Verlinkung und die verwirrende Preisgestaltung stellt nach Ansicht der JUSLEGAL Rechtsanwälte eine Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar.
Die JUSLEGAL Rechtsanwaltsgesellschaft fordert im Namen der S2 Software GmbH & Co. KG von dem durch die Abmahnung betroffenen Händler die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Daneben wird der Ersatz der bereits entstandenen Rechtsanwaltskosten gefordert.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.