Abmahnung der Rieck & Partner Rechtsanwälte im Auftrag eines Mandanten wegen unerlaubter Verwendung von Restaurantbildern - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

6. November 2019

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Abmahnung der Rieck & Partner Rechtsanwälte im Auftrag eines Mandanten wegen unerlaubter Verwendung von Restaurantbildern

Abmahnung der Rieck & Partner Rechtsanwälte im Auftrag eines Mandanten wegen unerlaubter Verwendung von Restaurantbildern
Uns erreichte eine Abmahnung der
Rieck & Partner Rechtsanwälte aus Hamburg
im Auftrag von
Kristijan Balun ebenfalls aus Hamburg
wegen unerlaubter Verwendung von Restaurantbildern
Die IPCL Rieck, nunmehr Rieck & Partner Rechtsanwälte, aus Hamburg vertreten die Interessen eines Mandanten aus Hamburg. Sie verschickten nun eine Abmahnung an eine Person, welche Bilder eines Restaurants ohne Erlaubnis im Internet verwendet hat. Nach Ansicht der Rechtsanwälte sollen urheberrechtliche Verstöße gegen das Recht auf öffentliche Zugänglichmachung gemäß § 19 a UrhG und das Vervielfältigungsgesetz gemäß § 16 UrhG vorliegen.
Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Auch fordern die Rieck & Partner Rechtsanwälte zur Auskunft über die Nutzung des Bildmaterials auf. Zudem verlangen sie die Beseitigung der Urheberrechtsverletzungen und Kosten in Höhe von mehreren tausend Euro zu tragen, die sich aus dem Schadensersatz und den Rechtsanwaltskosten ergeben.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.