Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Lexea Rechtsanwälte im Auftrag der Snaabt GmbH wegen 5-Sterne-Bewertung auf Amazon
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Lexea Rechtsanwälte aus Köln
im Auftrag der
Snaabt GmbH
wegen
einer 5-Sterne-Bewertung auf Amazon
Die Lexea Rechtsanwälte aus Köln vertreten die Interessen der Snaabt GmbH, welche Herstellerin von Tierfutter- und Pflegemitteln ist und diese unter anderem auf der Plattform Amazon zum Verkauf anbieten. Die Lexea Rechtsanwälte verschickten nun eine Abmahnung an eine Person, welche mit der Snaabt GmbH im Wettbewerb steht, da sie ebenfalls Produkte dieser Art auf Amazon anbietet. Nach Ansicht der Snaabt GmbH sind die guten Kundenbewertungen des Abgemahnten keine „echten“ Bewertungen, sondern daher manipuliert. Der Abgemahnte soll seinen Käufern den Kaufpreis für eine gute Bewertung bei Amazon erstattet haben. Dies sei nach Ansicht der Lexea Rechtsanwälte wettbewerbswidrig und stelle dazu noch Schleichwerbung dar. Zudem sei die Preisgestaltung des Abgemahnten wettbewerbswidrig.
Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Zu diesem Zwecke ist der Abmahnung bereits ein vorformuliertes Schreiben zur Unterzeichnung beigefügt.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.
6. November 2019
Wettbewerbsrecht Abmahnung Tipps Wer mahnt was ab?