Abmahnung der Schütz Rechtsanwälte im Auftrag der ICS Festival Service GmbH wegen des unerlaubten Weiterverkaufs von Wacken Festival-Tickets - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

5. November 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Abmahnung

Abmahnung der Schütz Rechtsanwälte im Auftrag der ICS Festival Service GmbH wegen des unerlaubten Weiterverkaufs von Wacken Festival-Tickets

Abmahnung der Schütz Rechtsanwälte im Auftrag der ICS Festival Service GmbH wegen des unerlaubten Weiterverkaufs von Wacken Festival-Tickets
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Schütz Rechtsanwälte aus Karlsruhe
im Auftrag der
ICS Festival Service GmbH (Wacken WOA Festival)
wegen
unerlaubten Verkaufes von Tickets zum Wacken Festival
Die Schütz Rechtsanwälte aus Karlsruhe vertreten die Interessen der ICS Festival Service GmbH, welche Veranstalter von Musik-Events ist. Kürzlich richtete sie sich mit einer Abmahnung an eine Person, welche in rechtswidriger Weise online Tickets zu dem ausverkauften Wacken Festival zum Verkauf angeboten haben soll.
Beim Kauf von Tickets akzeptiert der Käufer die sogenannten Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen der Wacken Festival GmbH. In den AGB’s stehen diverse Regeln zum Ticket-Weiterverkauf, zum Beispiel dürfe man ein Ticket nicht zu einem höheren Preis als den Originalpreis verkaufen. Dem Abgemahnten wird nunmehr vorgeworfen, Eintrittskarten für das Wacken Festival im Internet kommerziell zum Weiterverkauf angeboten zu haben. Zudem sei das Kartenmaterial über eine nicht autorisierte Verkaufs-Plattform (eBay.de) erfolgt. In beidem sieht die abmahnende Kanzlei einen Verstoß gegen die Ticket-AGB der Wacken Festival GmbH.
Die Schütz Rechtsanwälte fordern in der Abmahnung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf. Zudem wird die Zahlung einer Vertragsstrafe verlangt, die je nach Anzahl der verkauften Tickets variiert. Darüber hinaus wird erklärt, dass die betroffenen Tickets nun ungültig seien.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.