Abmahnung vom Verband Sozialer Wettbewerb e.V. wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

23. Oktober 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung

Abmahnung vom Verband Sozialer Wettbewerb e.V. wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht

Abmahnung vom Verband Sozialer Wettbewerb e.V. wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung des
Verbandes Sozialer Wettbewerb e.V. aus Berlin
wegen
Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht
Der Verband sozialer Wettbewerb e.V. hat sich zum Ziel gesetzt, dem unlauteren Wettbewerb und der Wirtschaftskriminalität entgegen zu wirken, um so die Funktionsfähigkeit der Marktwirtschaft aufrecht zu erhalten. Aktuell mahnen sie wegen einer Werbung für eine Magnetfeldtherapie ab. Alternative Heilmethoden werden immer beliebter, insofern werden auch umso häufiger Abmahnungen ausgesprochen.
Der Vorwurf hier lautet, dass die Abgemahnte eine Magnetfeldtherapie beworben habe, obwohl diese Werbung irreführend und täuschend gegenüber dem Kunden sei. Die Begründung des Verbandes dafür ist, dass es bei einer Magnetfeldtherapie nicht wissenschaftlich bewiesen ist, dass sie einen guten Effekt auf den menschlichen Körper habe. Durch die Werbung für die Magnetfeldtherapie soll eine Täuschung und Irreführung des Publikums über die Wirksamkeit der Therapie vorliegen. Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. sieht hierin einen Verstoß gegen die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften.
Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. fordert daher die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung einer entsprechenden Kostenpauschale.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.