Abmahnung der Lentze Stopper Rechtsanwälte im Auftrag der Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH wegen unerlaubten Ticket-Weiterverkaufs
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Lentze Stopper Rechtsanwälte PartGmbB aus München
im Auftrag der
Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH
wegen
unerlaubten Ticket-Weiterverkaufs
Die Lentze Stopper Rechtsanwälte PartGmbB aus München vertreten die Interessen der Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH. Kürzlich richteten sie sich mit einer Abmahnung an eine Person, welche in rechtswidriger Weise online Tickets zu einem Fußballspiel von Bayer 04 Leverkusen verkauft haben soll.
Beim Kauf von Fußballtickets akzeptiert der Käufer die sogenannten Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (kurz: ATGB). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beinhalten Regelungen zur Weitergabe von Tickets an andere Personen. Nach diesen ist es untersagt, die Tickets für andere Personen als für sich selbst zu nutzen und es öffentlich bei Internetauktionen oder in anderen Portalen, wie z.B. eBay, eBay Kleinanzeigen, Facebook oder viagogo zum Kauf anzubieten. Dies stehe unter der Ziffer 10.2 der ATGB von Bayer 04 Leverkusen. Der Fußballclub will so kontrollieren, welche Personen Zutritt zum Fußballstadion haben. Der Ticket-Weiterverkauf sei also nicht ganz verboten, aber nur z.B. über offizielle Vorverkaufsstellen erlaubt.
Der Vorwurf lautet, der von der Abmahnung Betroffene habe auf der Verkaufsplattform „eBay-Kleinanzeigen“ Tickets zum Kauf angeboten und zudem auch keine Abbildung der ATGB beigefügt. Dies stelle einen Verstoß gegen die ATGB und damit eine Rechtsverletzung bei Bayer 04 Leverkusen dar.
Die Lentze Stopper Rechtsanwälte fordern in der Abmahnung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Zudem wird die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 250 Euro zur Beilegung der Sache gefordert.
Die Lentze Stopper Rechtsanwälte wurden vor kurzem ebenfalls vom 1. FC Köln wegen unerlaubten Ticket-Weiterverkaufs beauftragt:
https://www.ra-herrle.de/lentze-stopper-rechtsanwaelte-1-fc-koeln/
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.
23. Oktober 2019
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