Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des RA Ostermeyer im Auftrag der Firma ub-shopping wegen "Schein"-Privatverkäufen auf eBay - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

16. Oktober 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des RA Ostermeyer im Auftrag der Firma ub-shopping wegen "Schein"-Privatverkäufen auf eBay

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des RA Ostermeyer im Auftrag der Firma ub-shopping wegen „Schein“-Privatverkäufen auf eBay
Uns erreichte eine Anfrage wegen ein Abmahnung des
Rechtsanwaltes Hans-Conrad Ostermeyer
im Auftrag der Firma
ub-shopping (Inhaber Ulrich Börder)
wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht durch
Auftreten als sog. „Schein“-Privater auf eBay.
Der Rechtsanwalt Ostermeyer vertritt die Interessen eines Händlers, welcher gewerblich auf der Verkaufsplattform eBay.de auftritt. Vor Kurzem verschickte der Rechtsanwalt im Auftrag der Firma ub-shopping eine Abmahnung an eine Person, welche ebenfalls Produkte auf der Plattform eBay.de vertreibt und mit ihr im Wettbewerb steht.
Nach Ansicht des Rechtsanwaltes Ostermeyer hält der von der Abmahnung betroffene Händler die gesetzlichen Informationspflichten und gewerblichen Pflichtangaben nicht ein. Der Abgemahnte habe sich als „privat“ auf der Internetplattform eBay registriert, handele bei seinen Angeboten jedoch gewerblich und verstoße daher gegen die ihm obliegenden Informationspflichten. Darin sieht der Rechtsanwalt einen Verstoß gegen die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften.
Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Daneben wird der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.