Urheberrechtliche Abmahnung des RA Christian Dünow im Auftrag der Palladium GbR wegen der unberechtigten Nutzung eines Lichtbildwerkes - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

16. Oktober 2019

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? Abmahnung

Urheberrechtliche Abmahnung des RA Christian Dünow im Auftrag der Palladium GbR wegen der unberechtigten Nutzung eines Lichtbildwerkes

Urheberrechtliche Abmahnung des RA Christian Dünow im Auftrag der Palladium GbR wegen der unberechtigten Nutzung eines Lichtbildwerkes
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung des
Rechtsanwaltes Christian Dünow
im Auftrag der
Palladium GbR
wegen der unberechtigten Nutzung
eines Lichtbildwerkes
Der Rechtsanwalt Christian Dünow vertritt hier die Interessen der Palladium GbR. Aktuell verschickte der RA eine Abmahnung im Namen der Palladium GbR, durch welche die unberechtigte Nutzung eines Lichtbildwerkes vorgeworfen wird. Der von der Abmahnung Betroffene soll das Bild im Internet verwendet haben, ohne dass eine Berechtigung durch die Palladium GbR vorlag. Fotografien sind aber auch ohne dass sie ein Werk sind, durch das Urheberrechtsgesetz gemäß § 72 UrhG geschützt. Daher liegt hier nach Ansicht des Rechtsanwaltes eine Verletzung gegen die urheberrechtlichen Vorschriften vor.
Rechtsanwalt Christian Dünow fordert aufgrund dieser Urheberrechtsverletzung sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die dem Schreiben beigefügt ist, als auch Auskunft über die Art und die Dauer der Nutzung des streitgegenständlichen Lichtbildes. Zudem wird auch noch die Erstattung der Rechtsanwaltskosten verlangt.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.